CDU-Fraktion unterstützt Übernahme Kita-Betriebsträgerschaft sowie Satzungsänderungen bei Wasser und Abwasser
In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates haben die CDU-Ratsmitglieder Karl-Heinz Boll und Eric Kohlhaas zu zwei Themen Stellung genommen: die mögliche Übertragung der Betriebsträgerschaft von Kindertagesstätten auf die Verbandsgemeinde sowie umfassende Satzungsanpassungen im Bereich Wasser- und Abwassersatzungen.
Zukunftsaufgabe Kindertagesstätten durch Entlastung der Ortsgemeinden
CDU-Ratsmitglied Karl-Heinz Boll betonte die große Verantwortung, die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bei der Führung der kommunalen Kindertagesstätten tragen. Die Erwartungen von Kindern, Eltern, Personal und Gemeinde „unter einen Hut zu bringen“, sei eine anspruchsvolle Aufgabe, die vielerorts als Belastung empfunden werde.
Drei Ortsgemeinden und ein Zweckverband haben daher den Wunsch geäußert, die Betriebsträgerschaft ihrer Kitas auf die Verbandsgemeinde zu übertragen. Boll verwies darauf, dass ähnliche Modelle bereits in anderen Verbandsgemeinden existieren – auch im kirchlichen Bereich, wo Zweckverbände auf Dekanatsebene die Trägerschaft bündeln.
Die CDU-Fraktion begrüßt, dass nun auch Personal und Elternvertretungen in den weiteren Prozess eingebunden werden. Boll erinnerte daran, dass in den Kitas „die Zukunft der Ortsgemeinden“ betreut werde. Frühkindliche Bildung sei ein zentraler Baustein für gesellschaftliche Entwicklung. Die CDU wünsche allen Beteiligten konstruktive Gespräche und gutes Gelingen bei den anstehenden Veränderungen.
Durch Satzungsanpassungen mehr Rechtssicherheit und technische Aktualität
Im zweiten Themenblock erläuterte Eric Kohlhaas, warum die CDU-Fraktion den Satzungsänderungen geschlossen zustimmen werde. Die bestehenden Satzungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung seien teils über 15 Jahre alt und müssten sowohl redaktionell als auch strukturell überarbeitet werden.
Die Neufassungen orientieren sich an den aktuellen Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Damit würden die Regelwerke an neue gesetzliche Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Kohlhaas hob hervor, dass dies zu „größerer Rechtssicherheit“ in verwaltungsrechtlichen Verfahren führe.
Auch technische Entwicklungen machten regelmäßige Aktualisierungen notwendig, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Mit den Anpassungen gehe allerdings auch eine Veränderung der Entgeltregelungen einher. Diese seien jedoch notwendig, um die hohe Qualität der Wasser- und Abwasserinfrastruktur langfristig zu sichern.



