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Zusätzliche Nutzung von Windenergie möglich?

CDU-Verbandsgemeinderatsfraktion schlägt Prüfauftrag vor

Wegen der deutlich geänderten Rahmenbedingungen (freie Waldflächen) möchte die CDU-Verbandsgemeinderatsfraktion nochmals geprüft haben, ob ursprünglich in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Sondergebiete „Windkraftflächen“ nunmehr realisierbar sind. Ein entsprechender Prüfauftrag an die Verwaltung soll in der nächsten Ratssitzung beraten werden.

Windenergie 2021

Die CDU-Fraktion erinnert daran, dass bei den Beratungen zum „Solidarpakt Windenergie in der Verbandsgemeinde Hachenburg“ im Jahre 2013 Bürgermeister Peter Klöckner die Hoffnung ausgedrückt habe, dass noch weitere Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde errichtet werden können, um „die Energiewende vor Ort zu realisieren und so auch zum Schutz der Umwelt weiter beizutragen.“ Im Zuge der Beratungen zum Flächennutzungsplan konnten die Vorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen in den Waldflächen u.a. der Ortsgemeinden Gehlert, Hattert, Merkelbach und der Stadt Hachenburg nicht weiterverfolgt werden. Diese Waldflächen sind in den letzten Jahren durch den Borkenkäfer in hohem Maße geschädigt worden, sodass hier größere Freiflächen in den Waldgebieten entstanden sind.

In ihrer Begründung für den Prüfauftrag führen die Christdemokraten aus, dass es weitgehend übereinstimmende politische Zielsetzung ist, bis 2030 Strom bilanziell zu 100% aus erneuerbaren Energien zu produzieren. „Wer mehr Ökostrom erzeugen will, muss alle erneuerbaren Energien in den Blick nehmen. Dazu gehören der Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie das sogenannte Repowering. Während Projekte der Solarenergie, mit Ausnahme der Nutzung von landwirtschaftlichen Freiflächen, auf eine große Akzeptanz stoßen, wurden Projekte der Windenergie nur sehr spärlich im Land umgesetzt.“ Die CDU-Verbandsgemeinderatsfraktion hält zumindest einen Prüfauftrag zur Ausweisung von weiteren Sondergebieten Windkraftflächen in der Verbandsgemeinde Hachenburg im Rahmen der Planungen aus dem Jahr 2011 bei den jetzt veränderten Rahmenbedingungen für erforderlich. Eine abschließende Entscheidung über eine Realisierung des Projektes bleibe weiteren Beschlüssen vorbehalten. Auch bei positiver Beantwortung der Prüffragen entstehe kein Automatismus, sondern damit lediglich die Möglichkeit, sich erneut vertieft mit der Thematik zu beschäftigen.

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